Wichtiger Hinweis zur Insolvenz von bücher.de:
Aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens der Bücher.de GmbH & Co. KG ist aktuell keine Einlösung oder Rückgabe von Gutscheinen, die vor dem 16.07.2024 erworben wurden, möglich. Die entsprechenden Forderungen stellen sogenannte Insolvenzforderungen ggü. der Bücher.de GmbH & Co. KG dar und können als solche nach Insolvenzeröffnung (voraussichtlich 01.10.2024) zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Wenn Du einen Gutschein erhalten hast und dieser vor dem 16.07.2024 von buecher.de erstellt wurde, kann es sein, dass Du ggü. Bücher.de GmbH & Co. KG als Gläubiger auftreten und eine Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahren geltend machen kannst. Bitte wende Dich in diesem Fall direkt an bücher.de.
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