Die neuen Sachbezugswerte für 2026 wurden festgelegt. Ab 1. Januar 2026 ändert sich daher der Eigenanteil für Erstattungen beim Essenszuschuss von bisher 4,40 € auf 4,57 €.
Die Anpassung der Sachbezugswerte ist eine jährliche Routine und wird vom Gesetzgeber festgelegt. Der Wert wird durch Faktoren wie Kaufkraft, Inflation, Durchschnittsgehälter und Lebensmittelpreise bemessen. Hrmony hat hierauf keinen Einfluss.
Wenn du den Sachbezugswert selbst in Form eines Eigentanteils trägst, beachte bitte, dass deine Belege ab 1.1.2026 pro Tag in Summe 4,57 € übersteigen müssen um eine Erstattung zu erhalten.
Wenn der amtliche Sachbezugswerte von deinem Arbeitgeber pauschal versteuert wird, bist du hiervon nicht betroffen.
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Für Arbeitgeber: Sachbezugswerte für Mahlzeiten ab 01.01.2025