Mit Hrmony Mobilität kannst du verschiedenste Mobilitätskosten erstattet bekommen.
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr:
- Berufliche Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte (also dein Arbeitsweg). Hierzu gehören Busse, Bahnen (einschließlich Fernverkehrszüge wie IC/ICE, sofern diese im Linienverkehr verkehren und keine reinen Privatfahrten darstellen) und andere öffentliche Verkehrsmittel. Flugtickets sind hiervon ausgenommen.
- Private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das umfasst Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen für deine privaten Unternehmungen.
- Verschiedene Ticketarten:
- Deutschlandticket (beachte, dass dies auch für bestimmte freigegebene IC/ICE-Verbindungen gelten kann).
- Monatskarten, Zeitkarten und Abonnements.
- Jahrestickets für bestimmte regionale Verkehrsverbünde.
- Zuschüsse für Arbeitnehmer-Abos im Nah- und Fernverkehr (soweit es sich um Linienverkehr handelt).
- Flexible Mehrfahrtenkarten (wie z.B. 10er-Tickets), die im Linienverkehr genutzt werden können.
- Einzeltickets für Bus, Bahn, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn und Fernverkehr, solange diese für Fahrten zwischen deiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte oder innerhalb des ÖPNV für berufliche Zwecke genutzt werden.
- Tickets für grenznahe Verbindungen, wie z.B. Wanderbusse oder grenzüberschreitende Regionalbahnen.
- Sondertickets für saisonale oder regionale Mobilitätsangebote (z.B. Schienenersatzverkehr).
- Mehrpersonen-Tickets, wenn diese ausschließlich für berufliche Fahrten genutzt werden.
- Kombitickets mit inkludierter Fahrradmitnahme, sofern dies eine reguläre Leistung des Linienverkehrs ist.
Nicht erstattungsfähig in der Basisversion sind in der Regel:
- Fernverkehrstickets (ICE, IC, EC, TGV, Thalys) für reine Privatfahrten.
- Flugtickets.
- Taxen, Rufbusse und ähnliche Gelegenheitsverkehre.
- Sonder- oder Komfortfahrkarten, die zusätzliche Leistungen außerhalb der regulären Beförderung im Linienverkehr beinhalten (z.B. 1.-Klasse-Upgrades, exklusive Sitzplatzreservierungen außerhalb des reinen Tarifs).
- Premium-Upgrades oder Pakete, die nicht zum normalen Linienverkehrstarif gehören.
Bitte beachte, dass dein Arbeitgeber ein maximales monatliches Budget für die Erstattung festlegen kann.