Beim Hrmony Essenszuschuss sind bestimmte Artikel und auch Belege von bestimmten Tagen oder aus bestimmten Situationen nicht erstattungsfähig. Das liegt an den steuerlichen Vorgaben und den Nutzungsbedingungen.
Das kann nicht erstattet werden:
- Artikel auf dem Beleg: Artikel, die keine Lebensmittel oder speisenüblichen Getränke sind, werden herausgerechnet. Dazu gehören zum Beispiel:
- Non-Food-Produkte (wie Reinigungsmittel, Haushaltsgegenstände)
- Alkohol,
- Tabakwaren,
- Tiernahrung,
- Flaschenpfand
- Produkte, die nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind.
- Doppelte Einreichung: Jeder Beleg darf nur einmal zur Erstattung eingereicht werden.
- Doppelte Erstattung: Belege von Tagen, an denen bereits andere Erstattungen (z.B. Verpflegungsmehraufwand) in Anspruch genommen wurden.
- Unleserliche oder unvollständige Belege: Belege müssen deutlich lesbar sein und alle nötigen Informationen enthalten (Datum, Summe, Artikelbezeichnung). Unscharfe, zu dunkle oder stark geknickte Belege sowie Belege ohne diese Angaben können nicht verarbeitet werden.