Der Hrmony Internetkostenzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers, die laufende Kosten für den privaten stationären Internetanschluss wie Grundgebühren und Hardware-Miete abdeckt. Einmalige Gebühren, Mobilfunkverträge oder Streaming-Dienste sind hingegen nicht erstattungsfähig.
Der Hrmony Internetkostenzuschuss ist ein Benefit, den dein Arbeitgeber dir anbietet, um dich bei deinen privaten Internetkosten zu unterstützen.
Was kann erstattet werden?
Grundsätzlich können laufende Kosten deines privaten Internetanschlusses erstattet werden. Hier sind die Details:
- Grundgebühren für den Internetanschluss: Dazu gehören die laufenden Kosten für deinen privaten, stationären Internetanschluss, wie DSL, Kabel, Glasfaser oder auch LTE/5G-Router, wenn dieser stationär genutzt wird.
- Kombiprodukte: Wenn dein Internetanschluss mit Telefonie kombiniert ist (z. B. "Internet + Telefon"), sind die Grundgebühren ebenfalls erstattungsfähig, solange ein Internetzugang enthalten ist.
- Hardware-Mietkosten: Auch die monatlichen Mietkosten für Hardware wie Router oder Modems können erstattet werden, falls diese Teil deiner monatlichen Rechnung sind.
- Anteilige Kosten bei gemeinsamer Nutzung: Falls du dir den Internetanschluss mit anderen teilst (z. B. in einer WG oder mit dem/der Partner:in), können deine anteiligen Kosten erstattet werden, sofern du dies in der Hrmony App angibst und bestätigst.
- Vertragsinhaber ist unerheblich: Der Vertrag für den Internetanschluss muss nicht zwingend auf deinen Namen lauten. Wichtig ist, dass du deinen Kostenanteil tatsächlich selbst trägst und dies in der Hrmony App bestätigst.
Was kann NICHT erstattet werden?
Es gibt auch einige Dinge, die leider nicht erstattungsfähig sind, damit die steuerlichen Vorgaben eingehalten werden:
- Mobilfunkverträge oder reine Datenoptionen: Wenn es sich um Mobilfunkverträge oder reine Datenoptionen handelt, die nicht primär für eine stationäre Internetnutzung gedacht sind, können diese nicht erstattet werden.
- Streaming-Dienste und Upgrades: Kosten für Streaming-Dienste, Zusatzoptionen oder Upgrades, die nicht zwingend für den Internetanschluss erforderlich sind, sind ausgeschlossen.
- Anschluss- oder Installationskosten: Einmalige Gebühren, wie Anschlussgebühren oder Installationskosten, können nicht erstattet werden.
- Nutzung im Ausland oder außerhalb des Wohnsitzes: Kosten für Internetnutzung im Ausland oder außerhalb deines Wohnsitzes (z. B. in Hotels oder Coworking Spaces) sind nicht erstattungsfähig.
- Belege ohne Bezug zum Internetanschluss: Nachweise, die keinen nachvollziehbaren Bezug zu einem stationären Internetanschluss haben, können nicht berücksichtigt werden.