Um deinen Internetkostenzuschuss zu erhalten, reichst du die Belege bequem über die Hrmony App ein, indem du sie hochlädst und die Angaben bestätigst. Nach einer formalen Prüfung durch Hrmony wird der Betrag mit deiner nächsten Gehaltsabrechnung erstattet.
Deine Rechnung reichst du ganz einfach über die Hrmony App ein – und das nur einmalig zu Beginn.
So funktioniert die Einreichung
Schritt 1: Beleg hochladen
Öffne die Hrmony App, gehe zum Bereich Hrmony Internet und lade deinen Beleg hoch.Lade deinen vorbereiteten Beleg hoch. Das machst du nur einmalig zu Beginn.
Bestätige in der App, dass die gemachten Angaben korrekt sind und dass du die Kosten (ganz oder anteilig)tatsächlich selbst trägst.
Schritt 2: Angaben bestätigen
Du bestätigst in der App:
- dass deine Angaben korrekt sind
- dass du die Kosten ganz oder anteilig selbst trägst
- dass du keine doppelte Erstattung für dieselben Kosten von anderer Stelle erhältst
Gemeinsame Nutzung: Falls du dir den Internetanschluss mit anderen teilst (z. B. in einer WG oder mit dem/der Partner:in), gib deinen eigenen Kostenanteil an. Der Vertrag muss nicht auf deinen Namen lauten – wichtig ist, dass du deinen Anteil selbst trägst.
Was passiert nach der Einreichung?
- Belegprüfung – Hrmony prüft Lesbarkeit, zeitlichen Bezug, Betrag und den Zusammenhang mit einem privaten Internetanschluss.
- Erstattung – Bei vollständigen und korrekten Angaben erfolgt die Erstattung mit der nächsten Gehaltsabrechnung. Hrmony stellt lediglich die Abrechnungsdaten bereit – die Auszahlung übernimmt dein Arbeitgeber.
- Änderungen – Bei einem Tarif- oder Anbieterwechsel reichst du einen neuen Beleg ein. Ändert sich nur dein selbst getragener Anteil, reicht eine Aktualisierung in der App.
- Jährliche Bestätigung – Einmal pro Jahr wirst du gebeten, deine Angaben zu bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus, kann dein Arbeitgeber die Erstattung pausieren.
Häufige Ablehnungsgründe
Damit dein Beleg nicht abgelehnt wird, vermeide folgende Fehler:
- ❌ Keine gültige Rechnung – z. B. Kontoauszüge oder Abbuchungsbestätigungen werden nicht akzeptiert
- ❌ Rechnung nicht lesbar – unscharfe oder unvollständige Belege
- ❌ Mobilfunktarif – Mobilfunkverträge sind nicht erstattungsfähig
- ❌ Rechnung aus dem Ausland – nur Rechnungen für den inländischen Internetanschluss sind zulässig
- ❌ Unvollständige Angaben – können zur Aussetzung oder Ablehnung der Erstattung führen
Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen wende dich an deine Personalabteilung oder Steuerkanzlei.
Noch Fragen? Unser Support-Team hilft dir gerne weiter – nutze einfach den Chat unten rechts auf dieser Seite.