Um deinen Internetkostenzuschuss zu erhalten, reichst du die Belege bequem über die Hrmony App ein, indem du sie hochlädst und die Angaben bestätigst. Nach einer formalen Prüfung durch Hrmony wird der Betrag mit deiner nächsten Gehaltsabrechnung erstattet.
Um deinen Internetkostenzuschuss zu erhalten, reichst du die benötigten Belege ganz bequem über die Hrmony App ein. Das sind die Schritte:
Beleg hochladen und Angaben bestätigen
Öffne die Hrmony App und gehe zum Bereich für den Internetkostenzuschuss.
Lade deinen vorbereiteten Beleg hoch. Das machst du nur einmalig zu Beginn.
Bestätige in der App, dass die gemachten Angaben korrekt sind und dass du die Kosten (ganz oder anteilig)tatsächlich selbst trägst.
Falls du dir den Internetanschluss mit anderen teilst (z.B. in einer WG oder mit dem/der Partner:in), gib bitte deinen eigenen Kostenanteil an und bestätige dies in der App. Der Vertrag muss dafür nicht auf deinen Namen lauten, solange du deinen Kostenanteil selbst trägst.
Zudem bestätigst du, dass du keine doppelte Erstattung für dieselben Kosten von anderen Stellen erhältst.
Zudem bestätigst du, dass du keine doppelte Erstattung für dieselben Kosten von anderen Stellen erhältst.
3. Was passiert danach?
- Hrmony prüft deinen eingereichten Beleg auf formale Kriterien, wie Lesbarkeit, zeitlichen Bezug, Betrag und den Zusammenhang mit einem privaten Internetanschluss.
- Wenn dein Beleg und deine Angaben vollständig und korrekt sind, erfolgt die Erstattung in der Regel mit deiner nächsten Gehaltsabrechnung. Hrmony selbst nimmt die Auszahlung nicht vor, sondern stellt deinem Arbeitgeber die Abrechnungsdaten bereit.
- Sollten sich deine Kosten später ändern (z.B. durch einen Tarif- oder Anbieterwechsel), musst du einen neuen Beleg einreichen. Bleibt dein Tarif gleich, genügt es, deinen selbst getragenen Anteil in der App zu aktualisieren.
- Einmal pro Jahr wirst du in der App aufgefordert, die Richtigkeit deiner Angaben erneut zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus, kann dein Arbeitgeber die Erstattung pausieren.
- Unvollständige oder unplausible Angaben können zur Aussetzung oder Ablehnung der Erstattung führen.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich deiner allgemeinen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen wende dich bitte direkt an deine Personalabteilung oder deine Steuerkanzlei.