Der Internetkostenzuschuss ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Angestellten bis zu 50 € monatlich für private Internetkosten steuerfrei zu erstatten. Dieser Zuschuss gilt für laufende Kosten wie Grundgebühren und Hardware-Miete, deckt aber keine einmaligen Gebühren, Mobilfunkverträge oder Streaming-Dienste ab.
Dein Arbeitgeber kann dir monatlich bis zu 50 € steuerfrei für deine privaten Internetkosten erstatten. Dieser Betrag darf die tatsächlichen Kosten, die du nachweist, nicht übersteigen.
Gut zu wissen: Dieser Zuschuss wird von deinem Arbeitgeber mit einer Pauschalsteuer belegt und ist für dich als Arbeitnehmer steuerfrei. Er wird zusätzlich zu deinem Gehalt gewährt.
Was kann erstattet werden (und was nicht)?
Der Internetkostenzuschuss ist für laufende Kosten deines privaten Internetanschlusses gedacht. Hier eine Übersicht:
Erstattungsfähig sind unter anderem:
- Grundgebühren für einen privat genutzten, stationären Internetanschluss (z.B. DSL, Kabel, Glasfaser, LTE/5G-Router bei stationärem Einsatz).
- Kombiprodukte aus Internet und Telefon, sofern ein Internetzugang enthalten ist.
- Monatliche Mietkosten für Hardware (z.B. Router, Modem), wenn sie Teil deiner monatlichen Rechnung sind.
- Anteilige Kosten bei gemeinsamer Nutzung (z.B. in einer WG oder mit dem Partner), sofern du deinen Anteil in der Hrmony App angibst und bestätigst. Wichtig ist dabei, dass du deinen Kostenanteil selbst trägst, auch wenn der Vertrag auf eine andere Person läuft.
Nicht erstattungsfähig sind beispielsweise:
- Mobilfunkverträge oder reine Datenoptionen (wenn nicht stationär genutzt).
- Streaming-Dienste oder Upgrades.
- Einmalige Anschluss- oder Installationskosten.
- Nutzungen im Ausland oder außerhalb deines Wohnsitzes (z.B. in Hotels oder Coworking Spaces).
- Belege, die keinen nachvollziehbaren Bezug zu einem stationären Internetanschluss haben.
Solltest du weitere Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit deinem Hrmony Internetkostenzuschuss haben, kannst du dich jederzeit an support@hrmony.de wenden.