Um den Internetkostenzuschuss zu erhalten, muss der eingereichte Beleg nicht älter als drei Monate sein und alle relevanten Informationen wie Anbieter, Tarif, monatliche Kosten, Abrechnungszeitraum und Belegdatum enthalten. Nicht akzeptiert werden hingegen Banking-Screenshots oder unvollständige E-Mails.
Damit dein Beleg für den Internetkostenzuschuss akzeptiert werden kann, muss er bestimmte Informationen enthalten und einige Kriterien erfüllen. Achte bitte darauf, dass dein Beleg:
- Nicht älter als drei Monate ist.
- Den Anbieter des Internetanschlusses klar ausweist.
- Das genutzte Produkt/Tarif benennt.
- Den monatlichen Gesamtbetrag der Kosten zeigt.
- Den Rechnungs- oder Abrechnungszeitraum angibt.
- Ein Belegdatum aufweist.
- Eine eindeutige Zuordnung zu einem Internetanschluss (stationär) ermöglicht.
- Als PDF, gut lesbares Foto oder Scan eingereicht wird. Auch Downloads oder Screenshots aus deinem Kundenportal sind zulässig, solange alle Pflichtangaben klar erkennbar sind.
Nicht akzeptiert werden:
- Banking-Screenshots oder Abbuchungsbestätigungen.
- Bestell- oder Willkommens-E-Mails ohne genaue Kosten- und Zeitangaben.
- Unleserliche oder gekürzte Unterlagen.
Solltest du weitere Fragen haben, kontaktiere uns gerne unseren Support über den Chat!