Die Einreichung von Belegen für den Internetkostenzuschuss ist in der Regel eine einmalige Sache, die lediglich bei Tarifänderungen oder einmal jährlich neu bestätigt werden muss. Fehlt die Bestätigung oder sind die Belege unvollständig, kann der Arbeitgeber die Erstattung aussetzen.
Im Gegensatz zu anderen Benefits wie dem Essenszuschuss ist die Einreichung deiner Belege für den Internetkostenzuschuss meist eine einmalige Sache, die du bei Änderungen oder jährlich bestätigst.
1. Einmaliger Erstnachweis zu Beginn Zu Beginn deines Internetkostenzuschusses reichst du einmalig einen passenden Beleg in der Hrmony App ein. Dieser Beleg sollte eine Rechnung oder eine Vertragsübersicht deines privaten Internetanschlusses sein und nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Einreichung sein.
2. Neuer Beleg bei Kostenänderungen Sollten sich deine Internetkosten ändern (zum Beispiel durch einen Tarif- oder Anbieterwechsel), ist es wichtig, dass du einen neuen Beleg einreichst. So stellen wir sicher, dass der Zuschuss weiterhin korrekt auf deine tatsächlichen Kosten abgestimmt ist.
3. Jährliche Bestätigung deiner Angaben Einmal pro Jahr erhältst du in der Hrmony App eine Abfrage, um zu bestätigen, dass deine angegebenen Daten und Kosten weiterhin korrekt sind. Diese Bestätigung ist wichtig, denn ohne sie kann dein Arbeitgeber die Erstattung pausieren. Wenn dein Tarif unverändert bleibt, reicht es, wenn du einfach deinen selbst getragenen Kostenanteil in der App aktualisierst.
Was passiert, wenn Belege fehlen oder unvollständig sind?
Sollten die erforderlichen Nachweise fehlen, unvollständig oder nicht plausibel sein, oder wenn die jährliche Bestätigung ausbleibt, kann das zur Aussetzung oder Ablehnung zukünftiger Erstattungen führen. Die endgültige Entscheidung darüber trifft immer dein Arbeitgeber.
So reichst du deinen Beleg ein (via Hrmony App)
Das Einreichen deines Belegs ist ganz einfach über die Hrmony App möglich:
- Du lädst den geeigneten Beleg (Rechnung oder Vertragsübersicht) direkt in der App hoch.
- Nach dem Hochladen bestätigst du in der App, dass deine Angaben korrekt sind und du die Kosten ganz oder anteilig selbst trägst und keine Doppelerstattung erhältst.
Die Erstattung wird dir dann in der Regel mit deiner nächsten Gehaltsabrechnung ausgezahlt, da Hrmony die notwendigen Daten an deinen Arbeitgeber übermittelt und nicht direkt auszahlt.
Solltest du weitere Fragen haben, kannst du dich jederzeit an unseren Support wenden. Verwende dafür den Chat unten rechts auf dieser Seite.