Der Internetkostenzuschuss kann für die Kosten mehrerer privater Internetverträge genutzt werden, solange die Gesamterstattung das monatliche Limit deines Arbeitgebers nicht überschreitet. Erstattungsfähig sind laufende Kosten für stationäre Anschlüsse wie DSL, Glasfaser oder Kabel, während einmalige Gebühren oder mobile Datenverträge ausgeschlossen sind.
Ja, du kannst den Hrmony Internetkostenzuschuss grundsätzlich auch für die Kosten mehrerer Internetverträge nutzen. Dabei ist es wichtig, dass der Zuschuss auf deine tatsächlich selbst getragenen Kosten begrenzt ist und das monatliche Limit, das dein Arbeitgeber festlegt, nicht überschreitet.
Was wird erstattet?
Der Internetkostenzuschuss ist für laufende, privat getragene Kosten eines stationären Internetanschlusses gedacht. Dazu gehören zum Beispiel:
- DSL-Anschlüsse
- Kabelanschlüsse
- Glasfaseranschlüsse
- LTE/5G-Router bei stationärem Einsatz
- Kombiprodukte (Internet + Telefon), sofern ein Internetzugang enthalten ist
- Monatliche Hardwaremieten (z.B. Router, Modem), wenn sie Teil der monatlichen Rechnung sind.
Es spielt keine Rolle, ob der Vertrag auf deinen Namen oder den einer anderen Person (z.B. Partner:in, Mitbewohner:in) läuft. Wichtig ist nur, dass du deinen Kostenanteil tatsächlich selbst trägst und dies in der Hrmony App bestätigst. Auch anteilige Kosten bei gemeinsamer Nutzung sind erstattungsfähig, wenn sie plausibel aufgeteilt und in der App angegeben/bestätigt werden.
Nicht erstattungsfähig sind unter anderem:
- Mobilfunkverträge oder reine Datenoptionen, die nicht primär für die stationäre Internetnutzung vorgesehen sind.
- Streaming-Dienste oder Upgrades, die nicht zwingend für den Anschluss erforderlich sind.
- Einmalige Anschluss- oder Installationskosten.
- Nutzung im Ausland oder außerhalb deines Wohnsitzes (z.B. Hotels, Coworking).
Dein monatliches Limit
Die Erstattung ist auf das von deinem Arbeitgeber festgelegte Monatslimit begrenzt, welches maximal 50 € pro Monat betragen kann. Auch wenn du Kosten für mehrere Internetverträge einreichst, gilt dieses Limit für die Gesamtsumme deiner erstattungsfähigen Ausgaben. Dein Erstattungsbetrag darf die tatsächlich nachgewiesenen Kosten niemals übersteigen.