Für den Erhalt des Hrmony Internetkostenzuschusses ist der Name auf dem Internetvertrag nicht entscheidend, solange du bestätigst, dass du die Kosten selbst trägst. Zusätzlich musst du eine Doppelerstattung ausschließen und einmal jährlich deine Angaben bestätigen, um die Erstattung zu gewährleisten.
Ist der Name auf dem Internetvertrag wichtig?
Nein, der Name auf dem Internetvertrag ist für den Hrmony Internetzuschuss nicht entscheidend. Wichtig ist, dass du deinen Kostenanteil tatsächlich selbst trägst und dies in der Hrmony App bestätigst. Dein Arbeitgeber kann dir die laufenden Kosten eines privaten Internetanschlusses auf dieser Grundlage steuerbegünstigt erstatten.
Worauf du achten solltest
Damit du den Internetzuschuss erhalten kannst, beachte bitte folgende Punkte:
- Kostenanteil bestätigen: Du musst in der Hrmony App bestätigen, dass du die Kosten ganz oder anteilig selbst trägst.
- Keine Doppelerstattung: Du bestätigst außerdem, dass du keine doppelte Erstattung für dieselben Kosten über andere Programme oder Arbeitgeber erhältst.
- Monatslimit: Dein Arbeitgeber legt ein monatliches Limit fest, das maximal 50 € beträgt und die tatsächlich nachgewiesenen Kosten nicht übersteigen darf.
- Jährliche Bestätigung: Einmal pro Jahr wird in der App eine Abfrage erfolgen, um die weiterhin richtigen Angaben zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung kann dein Arbeitgeber die Erstattung pausieren.