Der Hauptunterschied auf einen Blick
Der entscheidende Unterschied liegt im Anlass und der Häufigkeit:
- Der Hrmony Sachbezug ist ein monatlicher, wiederkehrender Benefit (bis 50 €), der keinen persönlichen Anlass erfordert.
- Hrmony Geschenke sind für unregelmäßige, persönliche Ereignisse (z. B. Geburtstag, Hochzeit) gedacht und werden steuerlich als sogenannte „Aufmerksamkeiten“ gesondert behandelt.
| Merkmal | Aufmerksamkeiten (Hrmony Geschenke) | 50 € Sachbezug (Hrmony Sachbezug) |
|---|---|---|
| Anlass | Zwingend erforderlich (z. B. Geburtstag) | Kein Anlass notwendig (monatlich möglich) |
| Betrag | 60 € brutto pro Anlass | 50 € brutto pro Monat |
| Häufigkeit | Mehrmals im Jahr möglich (bei verschiedenen Anlässen) | Maximal 1x pro Monat |
| Art der Grenze | Freigrenze, kein Freibetrag: | |
| Kombinierbarkeit | Kann zusätzlich zum 50 € Sachbezug gewährt werden. | Kann zusätzlich zu Aufmerksamkeiten gewährt werden. |
Detail: Hrmony Sachbezug
Der Sachbezug dient dazu, das monatliche Nettogehalt Ihrer Mitarbeitenden dauerhaft zu erhöhen.
- Funktionsweise: Monatlich bis zu 50 € als Sachbezug, den Mitarbeitende in der App selbst auswählen können.
- Steuerrecht: Freigrenze für Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Detail: Hrmony Geschenke
Hrmony Geschenke werden punktuell genutzt, um zu gratulieren oder Anteilnahme zu zeigen.
- Funktionsweise: Sie wählen im Admin Portal einen persönlichen Anlass und senden einmalig ein Geschenk (Gutschein oder Guthaben).
- Steuerrecht: Sogenannte Aufmerksamkeiten im Sinne der Lohnsteuer-Richtlinien (R 19.6 LStR). Diese können steuerfrei sein, sofern der Wert von 60 € brutto pro Anlass nicht überschritten wird.
- Wichtige Abgrenzung: Allgemeine Feiertage wie Weihnachten gelten nicht als persönlicher Anlass im steuerlichen Sinne.
Können beide Benefits kombiniert werden?
Ja. Da es sich um unterschiedliche steuerliche Regelungen handelt, berühren sich die Freigrenzen nicht.
Das bedeutet: Sie können im selben Monat sowohl den 50-€-Sachbezug als auch ein Geschenk bis zu 60 € zu einem persönlichen Anlass gewähren, ohne dass dies steuerpflichtig wird - sofern die jeweiligen Voraussetzungen eingehalten werden.
Rechtlicher Hinweis:
Die Hrmony GmbH erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder steuerliche Empfehlung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechts- oder Steuerberatung.