Die Höhe und Häufigkeit von Hrmony Geschenken ist nicht technisch begrenzt, sondern richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben für steuerlich begünstigte Aufmerksamkeiten.
Steuerliche Grenze
Geschenke zu einem persönlichen Anlass (z. B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes) können als Aufmerksamkeit bis zu 60 € brutto pro Anlass steuerfrei gewährt werden.
Dabei gilt: Die 60 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird der Betrag auch nur geringfügig überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Häufigkeit
Die 60-€-Grenze ist anlassbezogen, nicht monatlich oder jährlich begrenzt.
Das bedeutet: Für jeden validen persönlichen Anlass kann der Betrag erneut bis zur 60-€-Grenze ausgeschöpft werden. Es gibt keine feste Jahresobergrenze pro Mitarbeitenden.
Kombination mit anderen Benefits
Hrmony Geschenke wird steuerlich getrennt vom monatlichen Sachbezug (50 €) behandelt.
Ein Geschenk bis 60 € berührt nicht die 50-€-Freigrenze des Sachbezugs. Beide können im selben Monat gewährt werden.
Einstellung im Admin Portal
- Fester Gutschein: Sie legen einen konkreten Wert fest (z. B. 40 €).
- Wählbares Guthaben: Sie legen einen Maximalbetrag fest, aus dem Mitarbeitende auswählen können.
Verantwortung des Arbeitgebers
Die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen und die Dokumentation des Anlasses liegen ausschließlich beim Arbeitgeber.
Hrmony stellt die technische Abwicklung bereit und führt keine steuerliche Einzelfallprüfung durch.
Rechtlicher Hinweis:
Die Hrmony GmbH erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder steuerliche Empfehlung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechts- oder Steuerberatung.