Die Nutzung von Hrmony Geschenke ist nicht durch eine feste Anzahl pro Mitarbeitenden oder Jahr begrenzt, sondern durch die gesetzlichen Vorgaben für steuerlich begünstigte Aufmerksamkeiten.
Steuerliche Einordnung
Damit ein Geschenk als steuerfreie Aufmerksamkeit bis zu 60 € (brutto) anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt ein konkreter persönlicher Anlass vor z. B. Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Jubiläum
- Der Wert des Geschenks pro Anlass überschreitet 60 € brutto nicht
- Das Geschenk wird in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Anlass gewährt
Allgemeine Anlässe wie Weihnachten, Ostern oder andere Feiertage gelten nicht als persönlicher Anlass im steuerlichen Sinne.
Es gibt keine pauschale Jahresobergrenze pro Mitarbeitenden. Maßgeblich ist, dass jeder einzelne Versand einem nachvollziehbaren persönlichen Anlass zugeordnet ist.
Verantwortung des Arbeitgebers
Die Prüfung und Dokumentation der Anlässe sowie die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen obliegen ausschließlich dem Arbeitgeber.
Hrmony stellt die technische Abwicklung zur Verfügung und führt keine steuerliche Einzelfallprüfung durch.
Hinweis zur Systemnutzung
Hrmony setzt technisch keine feste Obergrenze für die Anzahl der Geschenke oder die Auswahl desselben Anlasses. Die Auslösung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Rechtlicher Hinweis:
Die Hrmony GmbH erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder steuerliche Empfehlung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechts- oder Steuerberatung.