Neu bei Hrmony: HelloBonnie by Hrmony
Wir erweitern unser Portfolio um die moderne HelloBonnie Sachbezugskarte. Profitieren Sie ab sofort von einem modularen System, das steueroptimierte Budgets mit der Freiheit einer Mastercard direkt in der Hrmony-Plattform vereint.
Wenn Mitarbeitende Ihr Unternehmen verlassen, stellt sich oft die Frage, wie mit dem verbleibenden Guthaben auf dem Benefit-Konto (z. B. beim Sachbezug) verfahren wird. Hier erfahren Sie, wie der Prozess abläuft und was Sie bei der Deaktivierung beachten sollten.
Deaktivierung des Accounts
Damit ausgeschiedene Mitarbeitende keinen Zugriff mehr auf neues oder bestehendes Firmen-Budget haben, müssen Sie den Account im HelloBonnie Dashboard bzw. Admin Portal deaktivieren.
- Der Prozess: Wählen Sie die entsprechende Person im Admin Portal aus und klicken Sie auf „Aus Organisation entfernen“. Abmeldungen erfolgen in der Regel zum Monatsende,.
- Die Konsequenz: Mit der Deaktivierung verliert die Person den Zugriff auf das HelloBonnie Wallet und kann somit vorhandenes Guthaben nicht mehr nutzen.
Rückfluss des Restguthabens
Sie müssen sich keine Sorgen um „verlorenes“ Geld machen. Guthaben, das bis zum Zeitpunkt der Deaktivierung nicht von den Mitarbeitenden ausgegeben wurde, verfällt nicht zu Gunsten von HelloBonnie.
- Automatische Rückbuchung: Unverbrauchte Beträge werden nach der Deaktivierung des Nutzer-Accounts automatisch auf das Verrechnungskonto Ihres Unternehmens zurückübertragen,.
Unsere Empfehlung: Übergangsfrist gewähren
Da der Zugriff auf das Guthaben mit der Deaktivierung sofort endet, empfehlen wir Ihnen ein faires Vorgehen gegenüber Ihrem Team:
- Kommunikation: Informieren Sie austretende Mitarbeitende rechtzeitig darüber, bis wann das Guthaben genutzt werden muss.
- Zeitraum: Wir empfehlen, den Account nicht sofort am letzten Arbeitstag zu deaktivieren, sondern eine Frist von 2 bis 4 Wochen einzuräumen. So haben Ihre ehemaligen Mitarbeitenden die Chance, ihr angespartes Restguthaben noch entspannt aufzubrauchen.
Rechtlicher Hinweis:
Die Hrmony GmbH erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder steuerliche Empfehlung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch eine qualifizierte Rechts- oder Steuerberatung.