- Ihre Mitarbeiter:innen reichen Belege digital ein.
- Hrmony archiviert die eingereichten Belege elektronisch.
- Für Sie als Arbeitgeber entfällt die eigene Aufbewahrungspflicht dieser Belege nach erfolgreicher Einreichung.
- Die Belege werden grundsätzlich während der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahrt.
- Die maximale Aufbewahrungsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre, was der GoBD-konformen Speicherdauer entspricht.
- Im Falle einer Vertragsbeendigung können die archivierten Belege auf Ihre separate Anfrage hin exportiert und Ihnen übergeben werden (z.B. für künftige Betriebsprüfungen).
- Hrmony behält sich das Recht vor, archivierte Belegdaten drei Monate nach Vertragsende zu löschen.
- Bei einer Betriebsprüfung stellt Hrmony die angeforderten Belege direkt der zuständigen Prüfstelle zur Verfügung.