Ein sog. „Kauf auf Vorrat“ bzw. Sammeleinkauf, bei dem mehrere Essensmarken an einem Tag eingelöst werden, ist laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit 2019 nicht mehr gestattet. Das bedeutet, dass je Arbeitstag nur eine Marke im Wert von bis zu 7,50 € (2025) gewährt werden kann. Ausschlaggebend für die Anrechnung der Marke ist das Belegdatum.
Diese Regelung gilt sowohl für klassische Papiermarken, als auch für Digitale Essensmarken.
Es ist jedoch möglich, mehrere Belege für denselben Arbeitstag einzureichen, wenn Sie beispielsweise Speisen und Getränke bei verschiedenen Anbietern gekauft haben. Die Belegsummen werden dann bis zur maximalen Tageserstattung aufsummiert. Außerdem können Sie an verschiedenen Tagen im Monat Belege nachträglich einreichen, solange es sich um Belege aus dem aktuellen Monat handelt und die Mahlzeiten an Arbeitstagen konsumiert wurden.