Auf jedem Beleg müssen das Rechnungsdatum sowie der Ausstellungsort, die Belegsumme und eine Artikelbezeichnung der Lebensmittel deutlich erkennbar sein. Das ist bei den meisten Kassenbons heute bereits automatisch der Fall, gilt aber auch für z. B. handschriftliche Belege.
Übrigens können auch (mehrseitige) PDF-Belege von Lieferdiensten eingereicht werden. Hierbei wird als Belegdatum das Rechnungsdatum und nicht das Lieferdatum betrachtet.
Auch gemeinsame bzw. geteilte Rechnungen können zur Erstattung eingereicht werden.
Belege, die nicht aus Deutschland stammen, werden nicht erstattet und abgelehnt.
Belege müssen nach erfolgreicher Einsendung an Hrmony nicht aufbewahrt werden. Hrmony archiviert die Belege nach Einreichung automatisch digital für das Finanzamt.
Bitte fotografieren Sie Belege nur einzeln ab (1 Beleg = 1 Bild), da der Beleg sonst nicht korrekt ausgelesen werden kann. Längere Belege (z. B. vom Supermarkt) können ebenfalls eingereicht werden und optional in der Mitte gefaltet werden, sofern die benötigten Daten lesbar sind.