Belege für den Hrmony Essenszuschuss müssen jeweils bis zum letzten Tag des aktuellen Monats eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Belege können leider nicht mehr erfasst und erstattet werden. Sie können erst wieder im Folgemonat berücksichtigt werden. Belege aus Vormonaten können nicht erstattet werden.
Unsere Empfehlung ist, Belege direkt nach dem Einkauf oder dem Mittagessen einzureichen, damit es später nicht vergessen wird. Kurz vor Ende des Monats wird zudem eine Erinnerung per E-Mail verschickt, bis wann noch Belege zur Erstattung eingereicht werden können. Nach dem Stichtag eingereichte Belege werden abgelehnt.
Die Erstattung der eingereichten Belege erfolgt frühestens im Folgemonat über die Lohnabrechnung des Mitarbeitenden. Belege, die beispielsweise im Januar eingereicht werden, werden im Februar über die Lohnabrechnung erstattet.