Nein, auf Dienstreisen dürfen keine Belege für Digitale Essensmarken eingereicht werden. Hier gilt der sogenannte „Verpflegungsmehraufwand“. Weitere Informationen zum Verpflegungsmehraufwand können auf der Hrmony-Website gefunden werden.
Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber, Mitarbeitende während Dienstreisen finanziell zu unterstützen. Es gibt steuerfreie Pauschalen für Abwesenheitszeiten von mehr als 8 Stunden und für eine 24-stündige Abwesenheit. Diese Regelungen vereinfachen die Abrechnung von Reisekosten. Die Erstattung des Verpflegungsmehraufwands ist jedoch zeitlich begrenzt und in den ersten drei Monaten einer dienstlichen Abwesenheit gültig.
Weitere Informationen zum Verpflegungsmehraufwand finden Sie auch auf unserer Website.