Ja, wenn du an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag normal gearbeitet hast, dürfen auch Belege von diesem Tag eingereicht und erstattet werden, solange sie an diesem Arbeitstag gegessen wurden.
Bitte beachte, dass Belege nur von tatsächlichen Arbeitstagen eingereicht werden dürfen. Belege von Tagen, an denen nicht gearbeitet wurde (z. B. Urlaub, Krankheit), dürfen nicht zur Erstattung bei Hrmony eingereicht werden. Entscheidend dafür, ob es sich um eine Mahlzeit an einem Arbeitstag handelt, ist das Datum auf dem Beleg, den du zur Erstattung einreichst.
Bitte beachte unsere Hinweise zur Nutzung der Digitalen Essensmarken