Ja – wenn du an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag regulär gearbeitet hast, kannst du Belege von diesem Tag einreichen und erstattet bekommen.
Was gilt?
Entscheidend ist immer das Datum auf dem Beleg. Belege dürfen nur von Tagen eingereicht werden, an denen du tatsächlich gearbeitet hast – unabhängig davon, ob es ein Werktag, Wochenende oder Feiertag ist.
Was ist nicht erlaubt?
Belege dürfen nicht eingereicht werden für:
- Urlaubstage
- Krankheitstage
- Wochenend- oder Feiertage, an denen nicht gearbeitet wurde
Hinweis: Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Essenszuschusses findest du hier: Nutzungsbedingungen & rechtliche Grundlagen des Essenszuschusses
Noch Fragen? Unser Support-Team hilft dir gerne weiter – nutze einfach den Chat unten rechts auf dieser Seite.