Ja, Digitale Essensmarken können auch im Home-Office eingesetzt werden. Das wurde u.a. vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits 2019 ausdrücklich bestätigt.
Ob Lieferdienst, Supermarkt, Bäcker oder Imbiss: Digitale Essensmarken sind deutschlandweit überall für Essen oder Lebensmittel verwendbar – natürlich auch im Home-Office und remote.