Nein, der/die Arbeitgeber:in kann die einzelnen Belege von Arbeitnehmer:innen nicht einsehen. Es erfolgt auch keine monatliche Übermittlung oder Bereitstellung dieser Belege an den Arbeitgeber.
Stattdessen überprüft Hrmony jeden Beleg auf Erstattungsfähigkeit und übernimmt diese Aufgabe für den/die Arbeitgeber:in.
Im Falle einer Betriebsprüfung oder Sozialversicherungsprüfung stellt Hrmony die angeforderten Belege der Prüfstelle (z.B. Finanzamt) zur Verfügung. Die Belege werden über die gesamte Nutzungsdauer, aber längstens für 10 Jahre von Hrmony archiviert. Im Kündigungsfall können archivierte Belege auf gesonderte Anfrage des Kunden exportiert und übergeben werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflicht zur Prüfung der Belege auf Erstattungsfähigkeit beim Arbeitgeber liegt. Der Arbeitgeber kann diese Prüfung entweder selbst manuell durchführen oder durch einen Anbieter wie Hrmony durchführen lassen. Hrmony bietet diese elektronische Prüfung an.