Nein – dein Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf deine eingereichten Belege. Sie werden weder monatlich übermittelt noch anderweitig bereitgestellt.
Wer prüft meine Belege?
Hrmony übernimmt die elektronische Belegprüfung im Auftrag deines Arbeitgebers. Dabei wird jeder Beleg auf Erstattungsfähigkeit geprüft – gemäß den geltenden Lohnsteuerrichtlinien.
Was passiert mit meinen Belegen?
- 🔒 Sichere Archivierung: Hrmony archiviert alle Belege über die gesamte Nutzungsdauer, längstens für 10 Jahre.
- 🏛️ Betriebsprüfungen: Im Falle einer Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung stellt Hrmony die angeforderten Belege direkt der zuständigen Prüfstelle (z. B. dem Finanzamt) zur Verfügung.
- 📦 Nach Kündigung: Archivierte Belege können auf gesonderte Anfrage des Arbeitgebers exportiert und übergeben werden.
Wer trägt die Verantwortung für die Belegprüfung?
Die Pflicht zur Prüfung der Belege auf Erstattungsfähigkeit liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Dieser kann die Prüfung entweder selbst durchführen oder – wie im Fall von Hrmony – an einen spezialisierten Anbieter übertragen.
Noch Fragen? Unser Support-Team hilft dir gerne weiter – nutze einfach den Chat unten rechts auf dieser Seite.