Nein, es ist nicht notwendig, im Supermarkt getrennt einzukaufen, damit sich nur Lebensmittel auf dem Beleg befinden. Wenn sich auf dem Beleg zusätzlich zu Lebensmitteln auch Non-Food-Artikel, Alkohol oder Tabakwaren befinden, werden diese durch die Einzelbelegprüfung herausgerechnet.
Einige wichtige Punkte zum Hrmony Essenszuschuss und den erstattungsfähigen Artikeln:
- Erstattungsfähig: Alle Speisen und Lebensmittel, die für die arbeitstägliche Mahlzeit während der Arbeitszeit bestimmt sind. Es ist dabei unerheblich, ob im Restaurant gegessen, im Supermarkt eingekauft oder über einen Lieferdienst bestellt wird.
- Nicht erstattungsfähig: Non-Food-Artikel, Flaschenpfand, Alkohol und Tabakwaren. Ebenfalls nicht erstattungsfähig sind Tiernahrung und Ergänzungsprodukte, die nicht unmittelbar verzehrbar sind.
- Einzelbelegprüfung: Hrmony nimmt eine elektronische Belegprüfung vor, um sicherzustellen, dass ausschließlich Artikel erstattet werden, die gemäß den Lohnsteuerrichtlinien gültig sind.
- Getränke: Speisenübliche alkoholfreie Getränke, die als Teil einer Mahlzeit bzw. in Verbindung mit Speisen erworben wurden, sind erstattungsfähig.