Grundsätzlich gilt, dass Belege nur für Lebensmittel oder Mahlzeiten erstattet werden können, für die tatsächlich selbst bezahlt wurde.
Wenn auf einem Beleg Mahlzeiten ausgewiesen sind, die von verschiedenen Personen bezahlt und konsumiert wurden, kann derselbe Beleg zur Erstattung eingereicht werden.
Damit die richtigen Positionen bzw. Artikel korrekt zugeordnet werden können, müssen nicht selbst gekaufte Positionen geschwärzt und gegebenenfalls die Summe des selbst gekauften Artikels korrigiert werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Beleg nur einmalig erstattet werden darf. Bei doppelter Einreichung durch dieselbe Person wird der zweite Beleg als Duplikat abgelehnt.