Digitale Essensmarken sind ein steuerfreier Zuschuss zur arbeitstäglichen Mahlzeit. Entsprechend können alle Speisen und Lebensmittel erstattet werden, die für die arbeitstägliche Mahlzeit während der Arbeitszeit bestimmt sind. Es ist irrelevant, ob Sie im Restaurant essen, im Supermarkt einkaufen oder über einen Lieferdienst bestellen.
Nicht erstattungsfähig sind beispielsweise:
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- Non-Food-Artikel
- Alkohol
- Tabakwaren
- Flaschenpfand
- Tiernahrung
- Ergänzungs-Produkte, die nicht unmittelbar verzehrbar sind
- Belege aus dem Ausland
- Belege von Nicht-Arbeitstagen
- Doppelerstattungen
Sollten sich solche Artikel auf dem Beleg befinden, werden diese durch unsere Belegprüfung herausgerechnet und können daher auf dem Beleg enthalten sein. Ein getrennter Einkauf im Supermarkt ist mit Hrmony daher nicht nötig.
Grundsätzlich gilt, dass nur Belege von Lebensmitteln oder Mahlzeiten erstattet werden dürfen, die tatsächlich selbst bezahlt wurden. Wenn auf einem Beleg Mahlzeiten ausgewiesen sind, die von verschiedenen Personen bezahlt und konsumiert wurden, kann der gleiche Beleg zur Erstattung eingereicht werden. Nicht selbst gekaufte Positionen müssen geschwärzt und die Summe des gekauften Artikels gegebenenfalls korrigiert werden, damit die richtigen Artikel zugeordnet werden können.
Damit Belege als Mahlzeit anerkannt werden, müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Belegdatum (Ausstellungsdatum)
- Menge und Art der gekauften Artikel und ihr Bruttopreis
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Firmenstempel ist ebenfalls zulässig)