Der Essenszuschuss ist ein steuerfreier Zuschuss für deine arbeitstägliche Mahlzeit. Dieser Artikel zeigt dir, was erstattungsfähig ist – und was nicht.
Was wird erstattet?
Alle Speisen und Lebensmittel, die für deine Mahlzeit während der Arbeitszeit bestimmt sind – egal ob du:
- 🍽️ im Restaurant isst,
- 🛒 im Supermarkt einkaufst, oder
- 🛵 über einen Lieferdienst bestellst.
Was ist nicht erstattungsfähig?
Folgende Artikel und Situationen sind ausgeschlossen:
- Non-Food-Artikel (z. B. Reinigungsmittel, Haushaltsgegenstände)
- Alkohol
- Tabakwaren
- Flaschenpfand
- Tiernahrung
- Ergänzungsprodukte, die nicht unmittelbar verzehrbar sind
- Belege aus dem Ausland
- Belege von Nicht-Arbeitstagen
- Doppelerstattungen
Gut zu wissen: Nicht erstattungsfähige Artikel auf einem Beleg werden bei der Prüfung automatisch herausgerechnet. Du musst im Supermarkt also nicht getrennt einkaufen – alles kann auf einem Beleg stehen.
Was gilt bei geteilten Einkäufen?
Grundsätzlich können nur Artikel erstattet werden, die du selbst bezahlt hast. Wenn auf einem Beleg auch Artikel anderer Personen enthalten sind:
- Schwärze die Positionen, die du nicht selbst bezahlt hast.
- Korrigiere die Gesamtsumme entsprechend, damit die richtigen Artikel zugeordnet werden können.
Welche Angaben muss ein Beleg enthalten?
Damit ein Beleg anerkannt werden kann, muss er folgende Informationen deutlich lesbar enthalten:
- 📅 Belegdatum (Ausstellungsdatum)
- 🧾 Menge, Art und Bruttopreis der gekauften Artikel
- 🏪 Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens (ein Firmenstempel ist ebenfalls zulässig)
Noch Fragen? Unser Support-Team hilft dir gerne weiter – nutze einfach den Chat-Bot unten rechts auf dieser Seite.