Die erste Erstattungsdatei im Admin Portal stehen ab dem 4. Kalendertag des Folgemonats bereit, nachdem die Mitarbeitenden ihre Belege eingereicht haben.
- Die Mitarbeitenden reichen ihre Belege für den Essenszuschuss bis zum Ende des Monats ein.
- Die Erstattung erfolgt dann frühestens im Folgemonat über die Lohnabrechnung.
- Die Lohndateien, die für die Lohnabrechnung benötigt wird, werden ab dem 4. Kalendertag des Folgemonats im Admin Portal bereitgestellt.
Das Gleiche gilt übrigens auch für den Mobilitätsbenefit: Die Belege werden bis zum Monatsende eingereicht und die Erstattung erfolgt über die Lohnabrechnung im Folgemonat. Die dazugehörigen Lohndateien findest Du ebenfalls ab dem 4. Kalendertag des Folgemonats im Admin Portal.