Nein. Der Essenszuschuss ist ausschließlich für Mahlzeiten an tatsächlichen Arbeitstagen gedacht.
Was gilt?
Belege dürfen nicht eingereicht werden für:
- Urlaubstage
- Krankheitstage
- Mutterschutz oder Elternzeit
- Längere Krankschreibungen
Warum ist das so?
Der Essenszuschuss dient der Erstattung von Mahlzeiten, die während der Arbeitszeit entstehen. An Tagen, an denen nicht gearbeitet wird, besteht kein Erstattungsanspruch – unabhängig vom Grund der Abwesenheit.
Wichtig: Belege von Nicht-Arbeitstagen werden bei der Prüfung automatisch abgelehnt.
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