Um die Erstattung für den Essenszuschuss zu erhalten, müssen die Belege bei Hrmony eingereicht werden. Diese werden bedarfsgenau errechnet und per Lohndatei im Folgemonat an die Lohnbüros gesendet. Die Erstattung erfolgt schließlich komplett über die Lohnabrechnung.
Der Sachbezug erfolgt hingegen nicht über die Lohnabrechnung, da drüber auch nichts ausbezahlt wird. Beim Sachbezug erhalten Mitarbeiter:innen einen Gutscheincode und können diesen im Anschluss direkt entsprechend des Wertes einlösen. Die Buchung ist demnach lediglich zu Dokumentationszwecken auf der Abrechnung enthalten.