Ja, Sie können zusätzlich zum Sachbezug noch unsere weiteren Benefits nutzen.
- Generell kombinierbar: Der Großteil der Benefits, die Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden steuerfrei, steuerbegünstigt oder sozialversicherungsfrei gewähren können, ist kombinierbar.
- Kombination mit Essenszuschuss: Der Hrmony Sachbezug kann problemlos mit dem Hrmony Essenszuschuss kombiniert werden. Diese Benefits werden lohnsteuerrechtlich getrennt betrachtet und teilen sich keine steuerliche Freigrenze.
- Kombination mit Hrmony Mobilität: Auch der Hrmony Sachbezug kann mit Hrmony Mobilität zusammen angeboten werden.
Falls Sie Interesse haben, buchen Sie eine Demo bei unserem Sales-Team.