Ja, auch diese Gruppen können den 50€-Sachbezug (Gutscheine) als Benefit erhalten.
Ja, Minijobber, Auszubildende und Werkstudenten können grundsätzlich den Sachbezug erhalten.
Hrmony Benefits können generell für Mitarbeitende in allen Anstellungsverhältnissen genutzt werden. Minijobber:innen oder Werkstudierende können den Sachbezug "On-Top", also zusätzlich zum Gehalt, erhalten können.
Da der Sachbezug zusätzlich zum arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelt gewährt werden muss, ist die Gewährung des Sachbezugs für Minijobber und Werkstudenten "on-top" eine gängige Praxis.
Der steuerfreie Sachbezug ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden Sachleistungen bis zu einem Wert von 50 € pro Monat steuerfrei anzubieten. Dieser Benefit kann in Form von Gutscheinen erfolgen, die die Mitarbeitenden flexibel einsetzen können. Der Hrmony Sachbezug kann zudem problemlos mit anderen Mitarbeiterbenefits kombiniert werden, wie beispielsweise dem Essenszuschuss.