Der Ergänzungsvertrag (oder auch Nachtrag zum Arbeitsvertrag genannt) bewahrt den Arbeitgeber vor der betrieblichen Übung und beschreibt zudem das erweiterte Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Arbeitnehmer.
Die betriebliche Übung kommt zustande, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Leistung wiederholt gewährt. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer auch ohne schriftliche Vereinbarung einen fortlaufenden Anspruch auf diese Leistung. Durch einen Ergänzungsvertrag nimmt sich der Arbeitgeber heraus, die Leistung jederzeit widerrufen zu können.
Darüber hinaus werden in der Vereinbarung die genauen Konditionen sowie die steuerfreien Bedingungen festgehalten, um eine einwandfreie Anwendung zu gewährleisten.
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