In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Sachbezüge bis zur Freigrenze von 50 € monatlich in Lohn und Gehalt korrekt erfassen.
1. Lohnart anlegen:
- Navigieren Sie zu 'Mandantendaten' und wählen Sie die 'Lohnarten' aus.
- Legen Sie eine neue Lohnartennummer an, basierend auf der Stammlohnart 2480 – Sachbezug ST+SV frei, z. B. 300.
- Optional: Bezeichnung der Lohnart ändern.
Beachten Sie, dass die Lohnart 2480 automatisch einen Folge-Netto-Abzug (9994) beinhaltet.
2. Lohnart konfigurieren bzw. prüfen:
Für die Abrechnung von Sachbezügen bis 50 €, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind, wird in der Regel die Stammlohnart 2480 – Sachbezug ST+SV frei verwendet. Diese Lohnart ist bereits korrekt konfiguriert, sodass keine zusätzliche Einstellung eines bestimmten Steuer-/SV-Schlüssels erforderlich ist.
- Wechseln Sie in den zweiten Reiter 'Steuer/SV/UV'.
- Stellen Sie sicher, dass bei Steuer- und SV-Behandlung „s – steuerfrei, sv-frei“ angegeben ist.
- Überprüfen Sie, ob bei „Art der Erstattung“ die Option 'keine Erstattung' eingestellt ist und vergewissern Sie sich, dass bei 'Berechnung UV-Pflicht' die Einstellung 'nicht UV-pflichtig' gewählt wurde.
3. Betrag monatlich erfassen durch Lohndatei:
- Monatlich wird durch Hrmony eine Lohndatei bereitgestellt.
- Starten Sie DATEV Lohn und Gehalt und öffnen Sie den entsprechenden Mandanten.
- Navigieren Sie zu 'Extras' > 'ASCII-Import'.
- Wählen Sie die entsprechende Importdatei aus der Liste aus und klicken Sie auf 'Start', um den Importvorgang zu beginnen.
- Nach Abschluss des Imports erhalten Sie eine Rückmeldung über den Status des Vorgangs. Prüfen Sie, ob alle Daten korrekt übernommen wurden.
Bei Bedarf bietet DATEV Unterstützung an. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen DATEV-Website oder im DATEV Hilfe-Center.
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Hinweis:
Die auf dieser Website bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Wenn Sie eine Beratung benötigen, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Steuerkanzlei.