Die „15er-Regel“ ist eine Vereinfachungsregel der Finanzverwaltung für den Essenszuschuss.
Grundsätzlich darf nur für tatsächlich gearbeitete Tage ein Essenszuschuss gewährt werden. Normalerweise müssten Arbeitgebende Abwesenheitstage (wie Urlaub, Krankheit, Dienstreise) der Mitarbeitenden genau dokumentieren und für diese Tage gezahlte Zuschüsse zurückfordern.
Dank der „15er-Regel“ entfällt diese aufwendige Pflicht für Arbeitgebende, die An- und Abwesenheitstage genau nachzuhalten.
Voraussetzung dafür ist, dass Mitarbeitende im Kalenderjahr im Durchschnitt nicht an mehr als drei Arbeitstagen pro Monat auswärts tätig waren und vor allem, dass sie an nicht mehr als 15 verschiedenen Tagen im Monat einen Zuschuss erhalten. (R 8.1 Absatz 7 Nr., 4 Buchstabe a Satz 3, 4 LStR).
Mit dem Hrmony Essenszuschuss können Sie zwar unbegrenzt Belege einreichen, erhalten aber eine Erstattung für maximal 15 verschiedene Tage pro Monat.
Hrmony wählt automatisch die 15 Tage aus, für die Sie die höchsten Belegsummen eingereicht haben, um sicherzustellen, dass Sie immer die maximal mögliche Erstattung erhalten.
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