Die „15er-Regel" ist eine Vereinfachungsregel der Finanzverwaltung, die den administrativen Aufwand beim Essenszuschuss für Arbeitgeber deutlich reduziert.
⚠️ Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Steuerkanzlei.
Was regelt die 15er-Regel?
Grundsätzlich darf ein Essenszuschuss nur für tatsächlich gearbeitete Tage gewährt werden. Ohne die 15er-Regel müssten Arbeitgeber alle Abwesenheitstage ihrer Mitarbeitenden (z. B. Urlaub, Krankheit, Dienstreisen) exakt dokumentieren und für diese Tage gezahlte Zuschüsse zurückfordern.
Die 15er-Regel befreit Arbeitgeber von dieser aufwendigen Nachweispflicht – unter folgenden Voraussetzungen:
- Mitarbeitende waren im Kalenderjahr im Durchschnitt nicht mehr als 3 Arbeitstage pro Monat auswärts tätig
- Mitarbeitende haben nicht mehr als 15 verschiedene Tage pro Monat einen Zuschuss erhalten
📄 Rechtsgrundlage: R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 Buchst. a Satz 3, 4 LStR
Wie setzt Hrmony die 15er-Regel um?
Mit dem Hrmony Essenszuschuss können Mitarbeitende unbegrenzt Belege einreichen. Die Erstattung erfolgt jedoch für maximal 15 verschiedene Tage pro Monat.
Hrmony wählt dabei automatisch die 15 Tage mit den höchsten Belegsummen aus – so ist sichergestellt, dass Mitarbeitende immer die maximal mögliche Erstattung erhalten.
Auf einen Blick
| Details | |
|---|---|
| Maximale Erstattungstage pro Monat | 15 Tage |
| Auswahl der Tage | Automatisch – die 15 Tage mit den höchsten Belegsummen |
| Pflicht zur Abwesenheitsdokumentation | Entfällt dank 15er-Regel |
| Rechtsgrundlage | R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 Buchst. a Satz 3, 4 LStR |
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