Ja, Hrmony kann grundsätzlich Mitarbeitenden in allen Anstellungsverhältnissen genutzt werden. Das Gesamtguthaben pro Monat wird dabei nach Anzahl der Wochenarbeitstage verringert.
Für Teilzeitmitarbeitende gilt als Orientierung folgender Verteilungsschlüssel (bei einem Markenwert von 7,50 € – Stand 2025):
Anzahl Wochenarbeitstage x 3 Digitale Essensmarken x 7,50 €.
Dadurch ergeben sich folgende Maximalbeträge:
MA arbeitet 1 Tag/Woche = 1 x 3 x 7,50 € = max. 22,50 €
MA arbeitet 2 Tage/Woche = 2 x 3 x 7,50 € = max. 45 €
MA arbeitet 3 Tage/Woche = 3 x 3 x 7,50 € = max. 67,50 €
MA arbeitet 4 Tage/Woche = 4 x 3 x 7,50 € = max. 90 €
MA arbeitet 5 Tage/Woche = 5 x 3 x 7,50 € = max. 112,50 €
Ausschlaggebend ist die tatsächliche Anzahl der Wochenarbeitstage. Teilzeitmitarbeitende, die beispielsweise 6 Stunden an fünf Tagen pro Woche arbeiten (30 Wochenstunden), können dennoch das gesamte Guthaben von 112,50 € erhalten.
Auch Minijobber, Auszubildende und Werkstudent:innen können Digitale Benefits von Hrmony erhalten. Hier muss gegebenenfalls gesondert berücksichtigt werden, dass die gesetzliche Mindestlohngrenze durch die Gehaltsumwandlung nicht unterschritten wird.
Es ist kein Problem, wenn verschiedene Mitarbeitende unterschiedliche Varianten des Essenszuschusses erhalten. So können beispielsweise Minijobber:innen oder Werkstudierende Hrmony "On-Top", also zusätzlich zum Gehalt erhalten, während Festangestellte es in Form einer Gehaltsumwandlung beziehen können.
Die Leistungsbeschreibung des Hrmony Essenszuschusses sieht die Zuweisung des Benefits an Mitarbeitende vor.
Wichtig zu beachten ist, dass der Essenszuschuss ein Benefit zur Erstattung von arbeitstäglichen Mahlzeiten ist. Belege können nur für Tage eingereicht werden, an denen tatsächlich gearbeitet wurde.
Teilzeitkräfteschlüssel der vergangenen Jahre:
MA arbeitet 1 Tag/Woche = 1 x 3 x 7,23 € = max. 21,69 €
MA arbeitet 2 Tage/Woche = 2 x 3 x 7,23 € = max. 43,38 €
MA arbeitet 3 Tage/Woche = 3 x 3 x 7,23 € = max. 65,07 €
MA arbeitet 4 Tage/Woche = 4 x 3 x 7,23 € = max. 86,76 €
MA arbeitet 5 Tage/Woche = 5 x 3 x 7,23 € = max. 108,45 €
MA arbeitet 1 Tag/Woche = 1 x 3 x 6,90 € = max. 20,70 €
MA arbeitet 2 Tage/Woche = 2 x 3 x 6,90 € = max. 41,40 €
MA arbeitet 3 Tage/Woche = 3 x 3 x 6,90 € = max. 62,10 €
MA arbeitet 4 Tage/Woche = 4 x 3 x 6,90 € = max. 82,80 €
MA arbeitet 5 Tage/Woche = 5 x 3 x 6,90 € = max. 103,50 €
MA arbeitet 1 Tag/Woche = 1 x 3 x 6,67 € = max. 20,01 €
MA arbeitet 2 Tage/Woche = 2 x 3 x 6,67 € = max. 40,02 €
MA arbeitet 3 Tage/Woche = 3 x 3 x 6,67 € = max. 60,03 €
MA arbeitet 4 Tage/Woche = 4 x 3 x 6,67 € = max. 80,04 €
MA arbeitet 5 Tage/Woche = 5 x 3 x 6,67 € = max. 100,05 €