Änderung der Rentenansprüche durch Gehaltsumwandlung
Durch die Umwandlung von steuer- und sozialversicherungspflichtigem Bruttolohn in steuer- und sozialversicherungsfreie Lohnbestandteile wie Digitale Essensmarken erhalten Arbeitnehmende während der Anstellung einen höheren Nettolohn. Gleichzeitig verringern sich hierdurch die Rentenansprüche.
In jedem Fall gilt: Der monatlich höhere Nettolohn während der Gehaltsumwandlung übersteigt rein finanziell den Nachteil während des Bezuges der Rente.
I. Berechnung der Rente
Die Rentenansprüche werden auf Basis des jährlichen Einkommens berechnet. Die monatliche Rentenhöhe berechnet sich nach der Formel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor.
Entgeltpunkte
Der wichtigste Wert sind die Entgeltpunkte. Dabei wird Jahr für Jahr der Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht er exakt dem Durchschnittsverdienst in diesem Jahr, ist das 1 Entgeltpunkt.
Zugangsfaktor
Damit werden Zu- und Abschläge bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Abschläge fallen an, wenn Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen. Zuschläge, wenn sie beispielsweise nach Erreichen der Regelaltersgrenze zunächst auf ihre Rente verzichten. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt dieser Wert 1,0.
Aktueller Rentenwert
Das ist der Rentenwert, der einem Entgeltpunkt entspricht. Dieser wird immer wieder der wirtschaftlichen Situation angepasst. Aktuell beträgt er 32,03 Euro für Westdeutschland und 30,69 Euro für Ostdeutschland.
Rentenartfaktor
Hier kommt es auf die Art der Rente an: Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten haben den Wert 1,0. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5, Vollwaisenrenten 0,2 und Halbwaisenrenten 0,1. Bei Witwenrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6.
I.I. Einfluss der Gehaltsumwandlung auf die Rente (Entgeltpunkte)
Die Rentenansprüche werden auf Basis des jährlichen Brutto-Einkommens berechnet. Es haben also nur Jahre Einfluss auf die Rentenhöhe, in denen eine Gehaltsumwandlung vollzogen wurde. Darüber hinaus ist es natürlich von Bedeutung, in welcher Höhe die Gehaltsumwandlung vorgenommen wurde. Hierdurch hat die Gehaltsumwandlung Einfluss auf die Entgeltpunkte der entsprechenden Jahre.
I.II. Kein Einfluss der Gehaltsumwandlung auf alle anderen Faktoren
Keinen Einfluss hat die Gehaltsumwandlung auf alle anderen Faktoren der Rentenformel. Also auf die Entwicklung des persönlichen Einkommens im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten, den Zugangsfaktor, den aktuellen Rentenwert und den Rentenartfaktor. Darüber hinaus ist es relevant, wie viele Jahre die Rente bezogen wird.
Eine Berechnung können Arbeitnehmende z.B. auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung vornehmen.
Dadurch, dass viele zukünftig wichtige Faktoren heute noch nicht bekannt sind, ist eine exakte Vorhersage des Einflusses einer Gehaltsumwandlung nicht möglich. Nachfolgend kann somit lediglich eine typische Berechnung aus heutiger Sicht erfolgen.
II. Vorteilsberechnung
Annahmen: |
|
31 36 50,00 € |
56 11 100,05 € |
31 36 100,05 € |
Berechnung: Monatl. Vorteil durch Umwandlung Gesamtvorteil während Umwandlung |
24,10 € 3.181,20 € |
|
48,22 € 6.365,58 € |
48,22 € 20.832,81 € |
Monatl. Rentenlücke Rentenlücke bei 15 Jahren Rentenbezug |
6,10 € 1.098,35 € |
19,97 € 3.594,60 € |
12,21 € 2.197,80 € |
39,96 € 7.192,80 € |
Ergebnis: Gesamtvorteil |
2.082,85 € |
6.816,60 € |
4.167,78 € |
13.640,01 € |
Annahmen - Steuerjahr 2022: 3.000 Euro Bruttolohn, Stkl. l, keine Kinder, 1,3 % KV-Zusatzbeitrag, Kirchensteuerpflichtig, Umwandlung bis zum Renteneintritt mit 67. |
III. Ergebnis
Je länger und je höher die Gehaltsumwandlung erfolgt, desto größer ist der Vorteil für Arbeitnehmende. Hinzu kommt, dass für die obige Berechnung die heutigen positiven Voraussetzungen der gesetzlichen Rente zugrunde gelegt wurden und die Inflation nicht berücksichtigt wurde.
In jedem Fall gilt, dass der monatlich höhere Nettolohn der Mitarbeitenden während der Gehaltsumwandlung den Nachteil während des Bezugs der Rente jeweils stark übersteigt. So kann bei maximalem Umwandlungsbetrag (100,05 €) und langer Umwandlungsdauer (36 Jahre) bis zu 13.650,01 € an Nettoplus für Mitarbeiter generiert werden.
Hinweis:
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