Nach unserer bisherigen Erfahrung könnten im Rahmen einer Betriebsprüfung / Sozialversicherungsprüfung Einsicht in folgende Unterlagen angefragt werden:
- Unterzeichnete Ergänzungsverträge
- Lohnabrechnungen
- Archivierte Belegbilder
Aufgrund der Einzelbelegprüfung von Hrmony ist das übliche Vorgehen in den uns bekannten Fällen so, dass lediglich exemplarisch für einen Mitarbeitenden Belege aus einem Monat angefragt werden und durch den Prüfer nur eine Stichprobenprüfung erfolgt, da Hrmony als vertraglicher Dienstleister bereits eine vollständige Prüfung durchgeführt hat.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wird. Wir stellen das angeforderte Beleg-Archiv rechtzeitig für Sie bereit.
Hinweis:
Die auf dieser Website bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Wenn Sie eine Beratung benötigen, dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Steuerkanzlei.