Ja, bei Hrmony können Sie mehrere Benefit-Bausteine miteinander kombinieren!
- Generelle Kombinierbarkeit: Der Großteil der steuerfreien, steuerbegünstigten oder sozialversicherungsfreien Benefits, die Arbeitgebende gewähren können, ist kombinierbar.
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Beliebte Kombinationen:
- Der Hrmony Essenszuschuss lässt sich problemlos mit dem Hrmony Sachbezug kombinieren. Diese Benefits werden lohnsteuerrechtlich getrennt betrachtet und teilen keine steuerliche Freigrenze.
- Der Hrmony Sachbezug kann auch mit Hrmony Mobilität kombiniert werden.
- Hrmony Mobilität kann generell mit anderen Mitarbeiterbenefits kombiniert werden.
- Wichtiger Hinweis zur 50€-Freigrenze: Wenn Sie mehrere Benefits kombinieren möchten, die alle unter die 50€ Sachbezugsfreigrenze fallen, darf die Summe dieser Benefits 50€ pro Monat nicht überschreiten. Da der Essenszuschuss einen eigenen Sachbezugswert hat, teilt er diese Freigrenze nicht mit dem 50€ Sachbezug, was die Kombination einfacher macht.
- Multi-Benefit-Plattform: Hrmony bietet eine Multi-Benefit-Plattform, über die verschiedene Produkte wie der Essenszuschuss, Sachbezug und Mobilität verwaltet und den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden können.
Durch die Kombination verschiedener Benefits können Sie ein attraktives Paket schnüren, das vielfältige Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter:innen abdeckt.
Eine Übersicht über die beliebtesten Benefits finden Sie im kostenfreien Hrmony Benefit-Report.