Nein, der Essenszuschuss berührt die Freigrenze des 50€ Sachbezugs nicht. Das liegt daran, dass es sich um zwei unterschiedliche Benefit-Bausteine handelt.
- Getrennte Betrachtung: Der Hrmony Essenszuschuss und der Hrmony Sachbezug werden steuerrechtlich separat betrachtet.
- Problemlose Kombination: Da sie keine gemeinsame steuerliche Freigrenze teilen, können diese beiden Benefits problemlos nebeneinander eingeführt und genutzt werden.
Mit dem Hrmony Essenszuschuss kann Ihren Mitarbeitenden monatlich sogar über 100 Euro steuerfrei gewährt werden, zusätzlich zum monatlichen Sachbezug von bis zu 50 Euro. Das bedeutet, dass die Möglichkeit, bis zu 50 € monatlich als steuerfreien Sachbezug zu gewähren, durch den Essenszuschuss nicht eingeschränkt wird.
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