Wenn sich Mitarbeitende im Mutterschutz, in Elternzeit oder bei einer Krankheit befinden, die länger als 6 Wochen dauert, gibt es bei der Nutzung der digitalen Essensmarken von Hrmony einiges zu beachten.
Grundsätzlich gilt, dass Belege nur für tatsächlich gearbeitete Tage eingereicht werden dürfen. Mitarbeitende im Mutterschutz, in Elternzeit oder bei längerer Krankheit dürfen für diese Zeiträume keine Essensmarken erhalten, da diese ein Benefit zur Erstattung von arbeitstäglichen Mahlzeiten und Lebensmitteln sind.
Pausierung des Hrmony-Accounts:
- Mitarbeitende können während dieser Zeiten pausiert werden.
- Es gibt zwei Pausierungsoptionen bei Hrmony:
- Für einen vorbestimmten Zeitraum (z.B. Elternzeit): Der Account wird nach Ablauf der Zeit automatisch wieder aktiviert.
- Für einen unbestimmten Zeitraum (z.B. Krankheit): Der Account bleibt so lange pausiert, bis er manuell wieder aktiviert wird.
- Für pausierte Zeiträume fallen keine Servicegebühren für die jeweiligen Mitarbeitenden an. Vorab per Jahreszahlung bezahlte Servicegebühren werden gutgeschrieben.
- Um Mitarbeitende zu pausieren, sollte das Customer Operations Team von Hrmony kontaktiert werden.
Wichtig zu beachten:
- Da Essensmarken nur für tatsächlich gearbeitete Tage erstattet werden können, dürfen während Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit ab 6 Wochen keine Essensmarken erhalten werden.
- Wird eine Anpassung des Guthabens oder der Tageswerte im laufenden Monat vorgenommen, gilt diese rückwirkend ab dem 1. des Monats, auch für bereits eingereichte Belege.
Es ist ratsam, sich bei Fragen direkt an das Customer Success Team von Hrmony zu wenden oder das Operations Team zu kontaktieren, insbesondere wenn es um die Pausierung von Mitarbeitenden geht. Die auf der Website bereitgestellten Inhalte dienen lediglich der Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei Bedarf sollte eine Steuerkanzlei konsultiert werden.
Hier erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende Pausieren können:
Kann ich die Benefits für Mitarbeitende pausieren?