Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt gemäß den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem amtlichen Sachbezugswert für Mahlzeiten und dem steuerfreien Arbeitgeberanteil.
⚠️ Hinweis: Die folgenden Informationen dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Steuerkanzlei.
Die zwei Komponenten des Essenszuschusses
| Komponente | Betrag (2026) | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|
| Amtlicher Sachbezugswert | 4,57 € | Muss versteuert werden |
| Steuerfreier Arbeitgeberanteil | 3,10 € | Steuerfrei |
| Maximaler Tageswert | 7,67 € | |
| Maximales Monatsguthaben | 115,05 € | (15 Tage × 7,67 €) |
Wie wird der Sachbezugswert versteuert?
Der amtliche Sachbezugswert von 4,57 € muss versteuert werden. Hrmony bietet hierfür zwei Optionen – analog zu klassischen Papieressensmarken, jedoch in digitaler und optimierter Form:
Option 1: Eigenanteil durch Mitarbeitende Der Sachbezugswert wird als Eigenanteil von den Mitarbeitenden getragen und in voller Höhe über die Lohnabrechnung abgezogen. Mitarbeitende zahlen also den Sachbezugswert selbst – erst darüber hinaus greift der steuerfreie Arbeitgeberanteil.
Option 2: Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber versteuert den Sachbezugswert pauschal mit 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Mitarbeitenden erhalten den vollen Zuschuss ohne eigenen Abzug.
Die Hrmony Standardkonfiguration: Dynamische Pauschalsteuer
Standardmäßig ist bei Hrmony die dynamische Pauschalsteuer aktiviert – eine intelligente Kombination beider Versteuerungsoptionen, die Vorteile für Mitarbeitende und Unternehmen vereint.
Das Besondere: Der zu versteuernde Sachbezugswert wird individuell pro Mitarbeitendem und Erstattungstag berechnet – abhängig von der Höhe des eingereichten Belegs. Je höher der Belegwert, desto geringer der zu versteuernde Anteil. Ab einem Belegwert von 12,24 € entfällt die Pauschalsteuer vollständig.
👉 Weitere Details: Die dynamische Pauschalsteuer
Entwicklung des Sachbezugswerts
Der amtliche Sachbezugswert wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angepasst:
| Jahr | Sachbezugswert | Steuerfreier Anteil | Maximaler Tageswert |
|---|---|---|---|
| 2026 | 4,57 € | 3,10 € | 7,67 € |
| 2025 | 4,40 € | 3,10 € | 7,50 € |
| 2024 | 4,13 € | 3,10 € | 7,23 € |
| 2023 | 3,80 € | 3,10 € | 6,90 € |
| 2022 | 3,57 € | 3,10 € | 6,67 € |
Weiterführende Informationen
- 📄 Die dynamische Berechnung der Pauschalsteuer
- 📄 Die zwei Teile einer digitalen Essensmarke
- 📄 Neuer Sachbezugswert für Mahlzeiten ab 01.01.2026
- 📄 Wie ermittelt Hrmony die Erstattung für Mitarbeitende?
Noch Fragen? Unser Operations-Team hilft Ihnen gerne weiter: 📧 operations@hrmony.de