Die zwei Teile einer digitalen Essensmarke
Jede digitale Essensmarke von Hrmony besteht aus zwei Komponenten, die zusammen den maximalen Tageswert von 7,67 € (Stand 2026) ergeben.
⚠️ Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerkanzlei.
Die zwei Komponenten
| Komponente | Betrag | Wer trägt die Kosten? |
|---|---|---|
| Sachbezugswert (Eigenanteil) | 4,57 € | Mitarbeitende |
| Steuerfreier Arbeitgeberanteil | 3,10 € | Arbeitgeber |
| Maximaler Tageswert | 7,67 € |
So funktioniert die Berechnung
Bei der Variante „Eigenanteil" wird vom eingereichten Beleg zunächst der Eigenanteil von 4,57 € abgezogen. Erst danach greift der steuerfreie Arbeitgeberanteil von bis zu 3,10 €.
Wichtig: Der Eigenanteil wird pro Tag berechnet – nicht pro Beleg. Mitarbeitende können an einem Tag mehrere Belege einreichen, um den maximalen Tagesbetrag auszuschöpfen.
Hinweis: Der Zuschuss richtet sich nach der Summe der Lebensmittel auf dem Beleg – nicht nach der gesamten Belegsumme (z. B. wenn Non-Food-Artikel enthalten sind).
Praxisbeispiel: Frau Müller
Frau Müller bereitet sich ihren Salat selbst zu und kauft an drei Tagen in der Woche Lebensmittel im Supermarkt ein.
| Tag 1 | Tag 2 | Tag 3 | |
|---|---|---|---|
| Beleg in Höhe von | 6,00 € | 12,24 € | 15,00 € |
| Abzüglich Eigenanteil | − 4,57 € | − 4,57 € | − 4,57 € |
| Erstattung | 1,43 € | 7,67 € | 7,67 € |
Erklärung:
- Tag 1: Der Beleg liegt über dem Eigenanteil von 4,57 €, aber unter dem maximalen Tageswert von 7,67 €. Frau Müller kann am gleichen Tag weitere Belege einreichen, um den maximalen Tagesbetrag noch auszuschöpfen.
- Tag 2: Der Beleg liegt genau bei 12,24 € (4,57 € Eigenanteil + 7,67 € Erstattung) → maximale Erstattung erreicht.
- Tag 3: Der Beleg übersteigt 12,24 € → die Erstattung ist auf den Maximalwert von 7,67 € begrenzt.
Weiterführende Informationen
- Neuer Sachbezugswert für Mahlzeiten ab 01.01.2024
- Zusammensetzung Essenszuschuss
- Die Dynamische Berechnung der Pauschalsteuer
Noch Fragen? Unser Operations-Team hilft Ihnen gerne weiter: 📧 operations@hrmony.de